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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Haushaltshilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt oder neben häuslicher Krankenpflege zur Vermeidung oder Verkürzung einer stationären Krankenhausbehandlung: Wenn im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt und kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt weiterführen kann, wird eine Haushaltshilfe kostenlos gestellt oder ein Zuschuss zu den Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft gezahlt. Der Zuschuss beträgt bis zu 42,– EUR pro Tag. Mehrleistung der DAK - Gesundheit: Haushaltshilfe nach voll- oder teilstationärer Krankenhausbehandlung und nach ambulanten Operationen bis zu 42,– EUR täglich.

Ihr Eigenanteil ab 01. Januar 2004 beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5,– EUR und höchstens 10,– EUR je Kalendertag, jedoch nicht mehr als die tägliche Leistung der DAK - Gesundheit.

Versicherte unter 18 Jahren sind von diesem Eigenanteil befreit.

Bitte setzen Sie sich vor dem Beginn der Haushaltshilfe mit uns in Verbindung, damit wir Sie individuell und umfassend beraten können.

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