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Eigenanteil Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Eigenanteil

Eigenanteil

Unter Eigenanteil versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (beispielsweise pro Schadensfall). Der Betrag des Eigenanteils wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart. Über den Betrag des Eigenanteil hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Auslandskrankenversicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.

In der Auslandskrankenversicherung gibt es Tarife, in denen ein Eigenanteil geleistet werden muss (entweder pro Versicherungsfall oder pro Versicherungsjahr). Es gibt auch Tarife ohne Eigenanteil. Für welche Tarife ein Eigenanteil gezahlt werden muss, können Sie den Leistungsübersichten der einzelnen Tarife entnehmen.

Synonyme für "Eigenanteil"
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